HALLENORDNUNG 

 
 

1. Benutzer haben die Hallen in ordnungsgemäßem

    Zustand zu verlassen.

2. Die Türen sind zu verschließen und das Licht ist

    auszuschalten.

3. Verunreinigungen jeder Art sowohl in den Hallen,

    als auch im Durchgang und im Aufenthaltsraum sind

    zu entfernen. Ebenfalls sind Pferdeäpfel, sie auf den

    Hofflächen "verlorengehen" zu entfernen (Schub-

    karre steht im neuen Anbau).

4. Hindernisse werden nach Gebrauch abgebaut.

    Stangen gehören auf die Bande, Ständer dicht

    zusammengestellt in den Vorraum, bzw. in den

    neuen Anbau. Dabei sollte darauf geachtet werden,

    dass die Ausfahrt für den Trecker frei bleibt.

5. Schäden, auch unverschuldete, sind sofort den

    Hallenwarten zu melden.

6. In beiden Hallen sind Pferde/Ponys nicht ohne

    Aufsicht laufen zu lassen.

7. Das Longieren von Pferden/Ponys ist nur in der

    kleinen Halle erlaubt.

8. Die Stallgasse ist für Pferde, die nicht im Stall

    untergebracht sind, gesperrt.

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