HALLENORDNUNG
1. Benutzer haben die Hallen in ordnungsgemäßem
Zustand zu verlassen.
2. Die Türen sind zu verschließen und das Licht ist
auszuschalten.
3. Verunreinigungen jeder Art sowohl in den Hallen,
als auch im Durchgang und im Aufenthaltsraum sind
zu entfernen. Ebenfalls sind Pferdeäpfel, sie auf den
Hofflächen "verlorengehen" zu entfernen (Schub-
karre steht im neuen Anbau).
4. Hindernisse werden nach Gebrauch abgebaut.
Stangen gehören auf die Bande, Ständer dicht
zusammengestellt in den Vorraum, bzw. in den
neuen Anbau. Dabei sollte darauf geachtet werden,
dass die Ausfahrt für den Trecker frei bleibt.
5. Schäden, auch unverschuldete, sind sofort den
Hallenwarten zu melden.
6. In beiden Hallen sind Pferde/Ponys nicht ohne
Aufsicht laufen zu lassen.
7. Das Longieren von Pferden/Ponys ist nur in der
kleinen Halle erlaubt.
8. Die Stallgasse ist für Pferde, die nicht im Stall
untergebracht sind, gesperrt.